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Auflage im Genehmigungsverfahren zur Ortsplanung und zur Änderung Uferschutzplanung

 

Der Gemeinderat Meienried bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Ortsplanung und der Änderung der Uferschutzplanung, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgenommen werden müssen, zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

 

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind ausschliesslich die im Erläuterungsbericht in roter Schrift beschriebenen Änderungen des Zonenplans, des Zonenplans Naturgefahren, des Zonenplans Gewässerräume und des Baureglements sowie der Änderung des Uferschutzplans.

 

Die Akten liegen vom 28. November 2025 bis 9. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Meienried unter www.meienried.ch verfügbar.

 

Innert der Auflagefrist kann gegen die nachträglichen Änderungen bei der Gemeindeverwaltung Meienried schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

 

Meienried, den 25. November 2025

Der Gemeinderat

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